Aufnahme
Wir bieten zwölf Heranwachsenden ein sicheres Zuhause, mit intensiver pädagogischer Begleitung und langfristiger Entwicklungsperspektive. Aufgenommen werden diverse, männliche und weibliche Kinder im Lebensalter von vier bis neun Jahren.
Freie Plätze & Aufnahmeverfahren
Unsere pädagogische Arbeit basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII (§§ 27, 34 und 35a)*. Aufgenommen werden Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, unabhängig von Herkunft oder Geschlecht. Die Verweildauer ist individuell unterschiedlich und kann – je nach Entwicklung und Bedarf – bis zum Ende der Jugendhilfe fortgesetzt werden.
Durch einen hohen Betreuungsschlüssel, feste Bezugspersonen und eine traumasensible Alltagsgestaltung schaffen wir einen Ort, an dem sich Kinder sicher, gesehen und gestärkt fühlen können.
* Unsere Leistungen basieren auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII):
- § 27 – Hilfe zur Erziehung: Wenn Eltern die Erziehung nicht alleine bewältigen können, erhalten Kinder und Familien Unterstützung.
- § 34 – Heimerziehung: Regelt die stationäre Unterbringung in Wohngruppen zur Förderung von Entwicklung und Selbstständigkeit.
- § 35a – Eingliederungshilfe: Unterstützt Kinder mit seelischer Beeinträchtigung, wenn ihre Teilhabe am Leben eingeschränkt ist.